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Hauptprinzipien des Datenschutzes

Die Hauptprinzipien des Datenschutzes sind:

  •     die Datensparsamkeit und Datenvermeidung
  •     die Erforderlichkeit
  •     die Zweckbindung

Dieser Begriff bedeutet, dass bestimmte Dinge nur einem bestimmten Zweck zugeordnet werden dürfen. Dieser Zweck muss im Vorfeld bereits festgelegt sein. Dies hat zur Folge, das Daten nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfen. Laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) §31 unterliegen personenbezogene Daten, die nur für den Zweck der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden einer besonderen Zweckbindung und dürfen ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden. Die öffentlichen Stellen dürfen prinzipiell die Erhobenen Daten auch nur für den vorgesehenen Zweck nutzen. Die Zweckbindung entspringt dem Datenschutzkonzept der normativen Zweckbegrenzung.


Nachdem Daten angefallen sind, müssen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Diese Maßnahmen beinhalten vor allem die Gewährleistung, dass nur die Personen Zugriff auf die Daten haben, die auch berechtigt dafür sind. Sobald Daten nicht mehr gebraucht werden, müssen diese umgehend gelöscht werden. Ausnahme sind Daten, die unter der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist stehen. Diese Daten müssen dann aber gesperrt werden und nach der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden. Eine weitere der grundlegenden Datenschutzanforderungen ist das Recht auf Auskunft der gespeicherten Daten, an die betroffenen Person und eine unabhängige Datenschutzaufsicht.

2005 haben die Datenschutzbeauftragten in ihrer „Erklärung von Montreux“ an die international anerkannten Datenschutzprinzipien erinnert. Diese lauten:

  •     Prinzip der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Daten
  •     Prinzip der Richtigkeit
  •     Prinzip der Zweckgebundenheit
  •     Prinzip der Verhältnismäßigkeit (vgl. Verhältnismäßigkeitsprinzip)
  •     Prinzip der Transparenz
  •     Prinzip der individuellen Mitsprache und namentlich der Garantie des Zugriffsrechts für die betroffenen Personen
  •     Prinzip der Nicht-Diskriminierung
  •     Prinzip der Sicherheit
  •     Prinzip der Haftung
  •     Prinzip einer unabhängigen Überwachung und gesetzlicher Sanktionen
  •     Prinzip des angemessenen Schutzniveaus bei grenzüberschreitendem Datenverkehr
 

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